Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von Es-geht! unterbreiteten Angebote und Auftragsbestätigungen zu Produkten, Lieferungen und Leistungen von Es-geht!.  

1 Vertragsabschluss  

1.1 Maßgeblich für den Vertragsabschluss ist eine schriftliche Auftragsbestätigung, die grundsätzlich zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt. Abweichende Bedingungen des Kunden, welche Es-geht! nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind nicht verbindlich, auch wenn Es-geht! ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch Es-geht! wirksam.  

1.2 Die in allgemeinen Produktdokumentationen, Es-geht! Handelsprogrammen und Preislisten jeder Form enthaltenen Angaben und Informationen wie Abbildungen, Zeichnungen, Beschreibungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten stehen unter einem Änderungsvorbehalt und sind nur so weit verbindlich, als der Vertrag ausdrücklich auf sie Bezug nimmt. Geringe Abweichungen von solchen produktbeschreibenden Angaben gelten als genehmigt und berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie für den Kunden nicht unzumutbar sind.  

1.3 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, ist Es-geht! maximal 30 Tage nach Ausstellungsdatum an ein Angebot gebunden.  

2 Lieferung und Gefahrenübergang  

2.1 Wenn nicht im Angebot anders vereinbart, erfolgt die Lieferung des Produkts EXW (ex works). Die Gefahr geht spätestens zu dem Zeitpunkt über, an dem der erste Spediteur den Liefergegenstand entgegennimmt.  

2.2 Nur ausdrücklich und schriftlich vereinbarte Lieferzeiten sind für Es-geht! verbindlich. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt voraus, dass der Kunde seine Vertragspflichten erfüllt, insbesondere von ihm zu liefernde Unterlagen, Testmaterial und Zubehörteile rechtzeitig und einwandfrei zur Verfügung stellt und vereinbarte Zahlungs-Verpflichtungen erfüllt.  

2.3  Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Lieferverzuges – angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche Es-geht! trotz einer nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte – unabhängig davon, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetreten – z.B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Arbeitskampfmaßnahmen, Verzögerung der Auslieferung wesentlicher Rohstoffe und Bauteile, ausbleiben behördlicher oder sonstiger Genehmigungen oder anderen nicht von Es-geht! zu vertretenden Verzögerungen. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, welche die Lieferfristen beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang.  

2.4 Zwei (2) Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, die Teilleistung ist für den Kunden wirtschaftlich nicht zumutbar.  

2.5 Versand der Ware erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die Es-geht! nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die von Es-geht! zu erbringende Leistung ist eine Holschuld des Kunden.  

2.6 Die dem Zweck des Liefergegenstandes entsprechende Benutzung des Liefergegenstandes durch den Kunden kommt einer Abnahme gleich.  

3 Zahlung  

3.1 Jede Zahlung hat binnen vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum kostenfrei an Es-geht! zu erfolgen.  

3.2 Alle Preise verstehen sich netto und gelten zuzüglich gesetzlicher Steuern, insbesondere Mehrwertsteuer, und Zölle sowie Transport- und Verpackungskosten.  

3.3 Die Aufrechnung von Zahlungsansprüchen von Es-geht! mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, dass es sich um von Es-geht! unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.  

3.4 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.  

3.5 Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, wird ein Scheck nicht ordnungsgemäß eingelöst, erfolgt kein Ausgleich im Bankabbuchungsauftragsverfahren oder tritt in den Vermögensverhältnissen des Schuldners eine wesentliche Verschlechterung ein, werden alle noch offenen Forderungen einschließlich eventuell gestundeter Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer zur sofortigen Zahlung fällig.  

Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug oder überschreitet er im Falle eines beiderseitigen Handelsgeschäfts das eingeräumte Zahlungsziel, werden Zinsen in Höhe von 5% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz fällig. Ansprüche des Verkäufers auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleiben vorbehalten.  

4 Eigentumsvorbehalt  

4.1 An Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Schaltplänen, Prototypen, Funktionsbeschreibungen, Manuals und sonstigen Unterlagen, welche dem Kunden überlassen werden, behält Es-geht! seine Eigentums- und Urheberrechte. Sie dürfen – ebenso wie die Angebote selbst – Dritten ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Es-geht! nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen von Es-geht! sofort zurückzusenden.  

4.2 Es-geht! behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen des Kunden aus dem jeweiligen Liefer- bzw. Kaufvertrag vor.  

4.3 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde vorab an Es-geht! ab; Es-geht! nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen von Es-geht! hat der Kunde die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu leisten und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen. Falls der Wert der abgetretenen Forderung die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt, wird Es-geht! die nach vorstehenden Bestimmungen zustehende Sicherung insoweit freigeben.  

4.4 Wird die gelieferte Ware für Einbauzwecke derart verwendet, dass sie wesentlicher Bestandteil eines anderen Gerätes wird, so erwirbt Es-geht! an der neuen Sache einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum anderen Gerät zum Zeitpunkt der Verbindung. Erwirbt der Kunde das Alleineigentum an der neuen Sache, so besteht darüber Einigkeit, dass der Kunde Es-geht! im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware, Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese entgeltfrei für Es-geht! verwahrt.  

4.5 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder im Voraus abgetretene Forderungen, insbesondere Zwangsvollstreckungen und Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum bzw. die Forderungsinhaberschaft von Es-geht! hinweisen. Der Kunde hat Es-geht! unverzüglich unter Zurverfügungstellung der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu benachrichtigen. Soweit der Dritte Es-geht! in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten nicht erstatten kann, haftet hierfür der Kunde.  

5 Gewährleistung und Mängelrüge  

5.1 Im Falle eines Mangels der Ware ist Es-geht! zunächst nach seiner Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung (Nacherfüllung) berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung nach mindestens zwei Versuchen endgültig fehl, so kann der Kunde angemessene Herabsetzung des Kaufpreises oder Schadenersatz statt der Erfüllung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Mit Ausnahme des Rücktritts setzt die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen die eigene, richtige und rechtzeitige Belieferung an Es-geht! seitens der Es-geht! Unterlieferanten voraus. Grundsätzlich übernimmt Es-geht! während der Gewährleistung nur die Kosten für Ersatzteile und Arbeitszeit. Eine weitere Kostenübernahme wie z. B. für Reisen oder Rücksendungen kann nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit Es-geht! erfolgen.  

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand unverzüglich auf seine Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel müssen Es-geht! unverzüglich – bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens innerhalb von zehn Tagen nach der Lieferung, bei nicht erkennbaren Mängeln innerhalb von zehn Tagen nach Feststellbarkeit – schriftlich mitgeteilt werden. Das Verpackungsmaterial ist – unter Erhaltung angebrachter Kipp- und Schock-Nachweiseinrichtungen – vom Kunden bis zur Abnahme des Produktes aufzubewahren und Es-geht! Mitarbeitern zugänglich zu machen. Erkennbare Transportschäden sind unverzüglich auch der Spedition anzuzeigen, welche die Anlieferung besorgte.  

5.3 Die Gewährleistungsfrist für neue Es-geht! Produkte und Leistungen beträgt zwölf Monate ab Lieferung.  

5.4 Ist im Einzelfall eine Abnahme vereinbart, beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Abnahme der Anlage durch den Kunden. Nach vier (4)-wöchigem Betrieb wird die Abnahme unterstellt. Vor Einsatz des Produkts in der Produktion ist die schriftliche Freigabe von Es-geht! erforderlich.  

5.5 Für Produkte Dritter gewährleistet Es-geht! im Rahmen der herstellerspezifischen Angaben. Im Übrigen sind Verbrauchsartikel bzw. Verschleißteile von der Gewährleistung ausgeschlossen.  

Von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen sind Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile, durch nichtbestimmungsgemäßem Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, falsche Lagerung, Schäden durch außergewöhnliche mechanische, elektrische, elektro-chemische, chemische oder atmosphärische Einflüsse und Schäden durch höhere Gewalt z. B. Blitzschlag.  

Die Gewährleistung entfällt, soweit der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Es-geht! Geräte auspackt, in Betrieb nimmt, Elemente oder Zusatzeinrichtungen selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, dass der Kunde den vollen Nachweis führt, dass die noch in Rede stehenden Mängel weder insgesamt noch teilweise durch solche Handlungen, Änderungen verursacht worden sind und dass die Mängelbeseitigung durch die Handlung, Änderung nicht erschwert wird.  

Beim Verkauf von gebrauchten Geräten räumt Es-geht! eine Gewährleistungsfrist von drei (3) Monaten für individuell spezifizierte Funktionen ein. Im Übrigen haftet Es-geht! nicht, außer im Rahmen gesetzlich zwingender Vorschriften oder schriftlicher Vereinbarung.  

Erst nach vorheriger Aufforderung von Es-geht! mit an- gemessener Fristsetzung zur Fehlerbeseitigung darf der Kunde den Mangel selbst beheben oder Dritte damit beauftragen. Verstößt der Kunde hiergegen und besteht keine schriftliche vorherige Zustimmung von Es-geht! zur eigenständigen Behebung des Mangels oder dem Ausbau von Teilen durch den Kunden oder durch Dritte, verliert der Kunde etwaige Gewährleistungsrechte. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn sie für den Kunden unzumutbar ist.  

Im Fall unberechtigter Beanstandungen sind Es-geht! alle entstandenen Kosten, insbesondere Arbeits- und Wegezeiten, Reisekosten und Spesen sowie die eingebauten Ersatzteile zu vergüten.  

Der Kunde gewährt Es-geht! zur Durchführung von Gewährleistungsarbeiten ausreichende Zeit und Gelegenheit und unterstützt die Ausführungen, falls erforderlich, z. B. durch Beistellung von Hilfskräften.  

6 Gewährleistung und Schutzrechte von Software  

6.1 Die Parteien sind sich einig, dass nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Es-geht! garantiert daher weder bestimmte Eigenschaften der Software-Programme, noch ihrer Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -Bedürfnisse. Für OEM-Artikel oder Fremderzeugnisse von Sublieferanten leistet Es-geht! erst dann Gewähr, wenn zuvor der Originalhersteller gerichtlich in Anspruch genommen wurde. Fremdsoftware darf vom Kunden nicht auf Es-geht! -Anlagen installiert werden, außer Es-geht! stimmt dem zuvor ausdrücklich und schriftlich zu. Für Software, die auf einer Maschine bzw. einem Computersystem betrieben wird, die bzw. das nicht der Konfiguration (in HW oder SW) bzw. der Software-Produktbeschreibung von Es-geht! entspricht, leistet Es-geht! keine Gewähr.  

6.2 Die Software wird zusammen mit dem Produkt des jeweiligen Liefervertrages abgenommen. Es-geht! leistet kostenlose Nachbesserung für Programmfehler, die trotz Beachtung der Bedienungsanleitung innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Abnahme im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs auftreten. Im Übrigen gelten die Gewährleistungsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend.  

6.3 Der Kunde erhält an der Software einschließlich der gelieferten System-Software ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck. Alle Urheberrechte an der Software und den Hardwareentwicklungen, an Programmteilen sowie an der dazugehörigen Dokumentation verbleiben im Eigentum von Es-geht!.  

7 Spezifikationen und Schutzrechte Dritter  

7.1 Jede Spezifikation ist vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Änderungen und Erweiterungen müssen ebenfalls schriftlich vereinbart werden. Der Kunde haftet für seine Angaben.  

7.2 Es-geht! kann nur wegen der Verletzung deutscher Schutzrechte in Anspruch genommen werden. Es-geht! haftet dem Kunden gegenüber für die gegen ihn erkannten oder vergleichsweise festgelegten Schadenersatzansprüche sowie Gerichts- und Anwaltskosten nur und ausschließlich unter den folgenden Voraussetzungen: Hinsichtlich der gesamten Inanspruchnahme ist ausschließlich Es-geht! verfügungsberechtigt. Der Kunde bevollmächtigt einen von Es-geht! benannten und ausschließlich seinen Weisungen unterstehenden Rechtsanwalt zur Führung etwaiger Rechtsstreitigkeiten. Der Kunde benachrichtigt Es-geht! unverzüglich und laufend über alle, eine derartige Inanspruchnahme betreffenden, Angelegenheiten und stellt Es-geht! insbesondere alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung. Die Haftung entfällt, wenn sich die Verletzung aus einer Befolgung der Spezifikation des Kunden ergibt oder durch eine Änderung Vertragsgegenstandes, durch Kombination des Vertragsgegenstandes mit Zusätzen oder durch Verwendung des Vertragsgegenstandes oder Teilen davon bei der Durchführung eines Verfahrens ergibt, falls der Vertragsgegenstand selbst keine Verletzung darstellt. Für Verletzungshandlungen, die erfolgen, nachdem der Kunde verwarnt worden ist oder Kenntnis von einer möglichen Verletzung erhalten hat, haftet Es-geht! nicht.  

7.3  Für den Fall, dass rechtskräftig festgestellt wird, dass eine weitere Benutzung des Vertragsgegenstandes deutsche Schutzrechte Dritter verletzt oder nach Ansicht von Es-geht! die Gefahr einer Schutzrechtsklage besteht, kann Es-geht!, soweit nicht die Haftung entfällt, auf eigene Kosten und nach eigener Wahl entweder dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu benutzen oder diesen austauschen oder so abändern, dass keine Verletzung mehr gegeben ist oder dem Kunden unter Rücknahme des Vertragsgegenstandes dessen Wert unter Berücksichtigung der bei Es-geht! üblichen Abschreibung erstatten  

8 Haftung  

8.1 Es-geht! haftet lediglich für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Dienstleistung sowie für die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit der gelieferten Waren.   

8.2 In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet der Dienstleister Schadensersatz nur bis zum Wert der vertraglich vereinbarten Dienstleistung. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgebliebende Einsparungen und für sonstige Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei einem ausdrücklich vereinbarten Garantieversprechen, soweit bzgl. letzterem nichts anderes geregelt ist.  

8.3 Voraussetzung für eine Haftung von Es-geht! nach Ablauf von 12 Monaten nach Lieferung ist, dass das Produkt regelmäßig von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal gewartet wird. Empfohlen wird der Abschluss eines Es-geht! Servicevertrags.  

8.4 Eine Haftung für das Fehlen einer Garantie, wegen Arglist, für Personen-, Körper- oder Gesundheitsschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.  

8.5 Ein Mitverschulden des Kunden ist in jedem Fall angemessen zu berücksichtigen, insbesondere fehlende oder verspätete Bereitstellung von Testmaterial, ungeeignete Installationsumgebung. Fehlbedienung, unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde es versäumt hat, durch angemessene, dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, geeignete Vorkehrungen zu treffen. Bei Anwendung von Online-Schnittstellen (LAN, Modem etc.) an Es-geht!- Anlagen hat der Anwender alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkung Dritter selbst zu treffen. Die Bestimmung über Fremdsoftware gemäß Ziffer 6.1 gilt entsprechend.  

8.6 Ausgeschlossen sind Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden, entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung und Schäden während Testphasen oder aus der Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzlieferung, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.  

8.7 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten, soweit nicht anders festgelegt, für alle Organe, Angestellte, sonstige Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen sowie Subunternehmer von Es-geht!.  

9 Höhere Gewalt  

9.1 Jede Partei ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten soweit einzustellen, wie diese Erfüllung durch die folgenden Umstände unmöglich gemacht oder unangemessen erschwert wird: Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen, Brand, Krieg, allgemeine Mobilmachung, Pandemien, Aufstand, Requisition, Beschlagnahme, Embargo, Rationierung von Ressourcen sowie fehlerhafte oder verzögerte Lieferung durch Subunternehmer aufgrund der in dieser Ziffer aufgeführten Umstände. Ein vor oder nach Vertragsschluss eintretender Umstand gemäß dieser Ziffer berechtigt nur insoweit zur Einstellung der Erfüllung der vertraglichen Pflichten, als seine Auswirkung auf die Erfüllung des Vertrages bei Vertragsschluss noch nicht vorhersehbar waren.  

9.2 Die sich auf höhere Gewalt berufende Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich von Eintritt und Ende eines solchen Umstandes in Kenntnis zu setzten. Hindert höhere Gewalt den Kunden an der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten, hat er Es-geht! für aufgewendete Kosten zur Sicherung und zum Schutz des Liefergegenstandes zu entschädigen.  

10 Rücksendungen  

Alle Waren, die an Es-geht! zur Reparatur gesandt werden, müssen rechtzeitig vor ihrem Versand vom Kunden an Es-geht! schriftlich avisiert werden. Versandart und Bestimmungsort benennt Es-geht!, Bestimmungsort der Rücksendung benennt der Kunde. Reparatursendungen müssen D.D.P. an Es-geht! versandt werden; die Rücksendung zum Kunden folgt von Es-geht! Ex Works.  

11 Bedingungen für die Lieferung mit Installation und Inbetriebnahme  

11.1 Die Es-geht! Mitarbeiter erledigen die beauftragten Arbeiten grundsätzlich an ihrem gewohnten Arbeitsplatz. Wenn es erforderlich ist, werden die Mitarbeiter jedoch auch reisen und ihre Arbeitsleistungen an anderen Orten erbringen.  

11.2 Falls nicht anders vereinbart, werden alle für die Installation einer Anlage anfallenden Kosten (z. B. Lohn-, Reise-, Übernachtungskosten), für jeden von Es-geht! mit der Installation Beauftragten, vom Kunden getragen. Von Es-geht! beauftragte Installations-Ingenieure sind berechtigt, mit dem schnellsten, verfügbaren Verkehrsmittel zu reisen.  

11.3 Alle baulichen Vorbereitungen müssen vor Eintreffen der Es-geht! Installations-Ingenieure abgeschlossen sein. Erforderliche Hilfen bei der Installation sind auf Wunsch von Es-geht! durch den Kunden kostenlos zu leisten.  

11.4 Bei Integrationsarbeiten oder Abnahmetests des Kunden bzw. bei Anschluss der Es-geht! Lieferungen an fremde Systeme hat der Kunde die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Dazu gehören u.a. der Aufbau, die Bedienung und der Abbau der Fremdsysteme sowie die Beistellung von Experten, Material und Informationen. Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Funktion der Fremdsysteme und deren Schnittstellen.  

11.5 Der Zeitpunkt des Gefahrenüberganges wird durch eine von Es-geht! durchzuführende Installation des Produktes nicht berührt.  

  1. Stornierung 

Storniert der Kunde einen Auftrag, sind nachfolgende Stornogebühren binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig. Der für die Ermittlung der Höhe der Stornogebühren maßgebliche Wert errechnet sich aus dem unten genannten Prozentsatz des Auftragswerts abhängig von dem Zeitpunkt der Stornierung und dem verbleibenden Zeitraum bis zur Versendung. Der Bezugszeitraum ist der Zeitraum zwischen der Auftragsbestätigung von Es-geht! und, je nach vereinbarter Versandart, dem Verschiffungstermin oder dem Termin, an dem das Produkt bei Es-geht! zur Abholung bereitsteht. 100% des Auftragswerts, wenn zum Zeitpunkt der Stornierung, der oben genannte Zeitraum 10% oder weniger beträgt. 80% des Auftragswerts, wenn der oben genannte Zeitraum 25% bis 10,01% beträgt. 50% des Auftragswerts, wenn der oben genannte Zeitraum 50% bis 25,01% beträgt. 20% des Auftragswerts, wenn der oben genannte Zeitraum 100% bis 50,01% beträgt.  

  1. Sonstiges 

13.1 Es-geht ! ist berechtigt, die Kundendaten für allgemeine Marketingzwecke zu nutzen sofern der Kunde nicht ausdrücklich widerspricht..  

13.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland oder übergeordnetes Recht, soweit letzteres bindend ist. Die Anwendung des UN–Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.  

13.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig,   Straubing Deutschland.  

13.4 Die Überschriften und die Nummerierung der einzelnen Abschnitte dieser AGBs dienen ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit, sind aber selbst kein Bestandteil dieser Vereinbarung.  

13.5 Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen sowie weitere getroffene Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen nicht berührt.  

Zusatzregelungen für Serviceleistungen  

Im jeweiligen Service-Angebot werden die auftragsspezifischen Serviceleistungen geregelt; die Preise werden auftragsspezifisch kalkuliert. Die Entgelte für den Wartungsvertrag sind in dem jeweiligen Angebot für den Wartungsvertrag angegeben. Leistungen, die nicht durch einen Wartungsvertrag oder den jeweiligen Service Auftrag abgedeckt sind, werden dem Kunden separat berechnet. Das durch den Kunden zu zahlende Entgelt bestimmt sich nach den jeweils aktuellen Sätzen und Konditionen für Service Leistungen von Es-geht!.  

Es-geht! ist berechtigt, die aus dem Serviceauftrag oder Wartungsvertrag entstehenden Verpflichtungen jederzeit einer dritten Partei im Unterauftragsverhältnis nach eigenem Ermessen zu übertragen.  

Die Es-geht!-Regelarbeitszeit für den Service ist Montag – Donnerstag von 10:00 Uhr bis 17.00 Uhr. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage am Sitz der Gesellschaft sowie der 24. und 31. Dezember.   

Es-geht! wird auf Benachrichtigungen des Kunden bzgl. Gewährleistungsansprüche, die innerhalb der Regelarbeitszeit gemeldet werden, grundsätzlich innerhalb von zwei Regelarbeitstagen reagieren.  

Es-geht! wird bei der Durchführung der Serviceleistung die für diese Art von Arbeit zu erwartende Kenntnis und Sorgfalt aufwenden.  

Im Übrigen gelten für die Serviceleistungen die Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend, im Speziellen die unter Ziffer 11 beschriebenen Regelungen.  

Es-geht!- Energiesysteme GmbH, Hauptstraße 117, 10827 Berlin Stand: Juli 2022